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   VG Kassel, 01.03.2001 - 6 E 2353/98   

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VG Kassel, 01.03.2001 - 6 E 2353/98 (https://dejure.org/2001,61777)
VG Kassel, Entscheidung vom 01.03.2001 - 6 E 2353/98 (https://dejure.org/2001,61777)
VG Kassel, Entscheidung vom 01. März 2001 - 6 E 2353/98 (https://dejure.org/2001,61777)
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  • EuGH, 19.03.1991 - C-109/90

    Giant / Overijse

    Auszug aus VG Kassel, 01.03.2001 - 6 E 2353/98
    Dies wird durch Art. 17 Abs. 2 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie insofern gesichert, als die Steuerpflichtigen jeweils von der von ihnen geschuldeten Mehrwertsteuer die Mehrwertsteuer abziehen können, mit der die Gegenstände bereits vorher belastet waren (vgl. EuGH, Urteil vom 1. April 1982 - Rs. 89/81 -, EuGHE 1982, 1277; Urteil vom 19. März 1991 - Rs. C-109/90 -, EuGHE 1991, I-1385, Rdnr. 12).

    Bestätigt hat der Europäische Gerichtshof diese Rechtsprechung auch für eine besondere kommunale Vergnügungssteuer, nach der jeder, der gewöhnlich oder gelegentlich im Gemeindegebiet öffentliche Darbietungen oder Vergnügungen veranstaltet und dafür ein Eintrittsgeld verlangt, eine besondere Steuer auf den Bruttoertrag aller Einnahmen schuldet (Urteil vom 19. März 1991, a.a.O).

    Zudem findet sie nur auf eine begrenzte Gruppe von Gegenständen und Dienstleistungen Anwendung, ist also keine allgemeine Steuer und bezieht sich auch nicht auf den bei jedem Umsatz erzielten Mehrwert (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 19. März 1991, a.a.O. Rdnr. 14).

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99

    Spielautomatensteuer rechtmäßig

    Auszug aus VG Kassel, 01.03.2001 - 6 E 2353/98
    Das Gericht folgt dieser, vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.12.1999 - 11 CN 3/99 - bestätigten Rechtsauffassung.

    Ungeachtet der Frage, ob für den Satzungsgeber einer Spielapparatesteuersatzung überhaupt die Verpflichtung besteht, trotz manipulationssicherer Zählwerke auf die weitere Anwendung des Stückzahlmaßstabes als Bemessungsgrundlage für Spielapparatesteuern zu verzichten (vgl. BVerwG, B.v. 13.1.1999 - 8 B 104/98 - und BVerwG, U.v. 22.12.1999 - 11 CN 3/99), müssen dem Satzungsgeber jedenfalls Anpassungsfristen zugebilligt werden, um ihm Gelegenheit zu geben festzustellen, ob die Selbstverpflichtungserklärung von den Verbänden der Unterhaltungsautomatenwirtschaft und den Herstellern von Unterhaltungsautomaten tatsächlich flächendeckend eingehalten wurde, zu überprüfen, ob Manipulationsmöglichkeiten hinsichtlich der Angaben betreffend das Einspielergebnis bestehen, ggf. zu hinterfragen, wie und mit welchem Verwaltungsaufwand dem zu begegnen ist , Mitarbeiterschulungen vorzunehmen, neue Erfassungsformulare zu entwerfen usw.

  • EuGH, 27.11.1985 - 295/84

    Rousseau Wilmot / Organic

    Auszug aus VG Kassel, 01.03.2001 - 6 E 2353/98
    Nach dieser Rechtsprechung ist bei der Prüfung, ob eine Steuer den Charakter einer Umsatzsteuer hat, vor allem festzustellen, ob sie das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems beeinträchtigt, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr belastet und kommerzielle Umsätze in der die Mehrwertsteuer kennzeichnenden Art und Weise erfasst (EuGH, Urteil vom 27. November 1985 - Rs. 295/84 -, EuGHE 1985, 37, 59).
  • BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 104.98
    Auszug aus VG Kassel, 01.03.2001 - 6 E 2353/98
    Ungeachtet der Frage, ob für den Satzungsgeber einer Spielapparatesteuersatzung überhaupt die Verpflichtung besteht, trotz manipulationssicherer Zählwerke auf die weitere Anwendung des Stückzahlmaßstabes als Bemessungsgrundlage für Spielapparatesteuern zu verzichten (vgl. BVerwG, B.v. 13.1.1999 - 8 B 104/98 - und BVerwG, U.v. 22.12.1999 - 11 CN 3/99), müssen dem Satzungsgeber jedenfalls Anpassungsfristen zugebilligt werden, um ihm Gelegenheit zu geben festzustellen, ob die Selbstverpflichtungserklärung von den Verbänden der Unterhaltungsautomatenwirtschaft und den Herstellern von Unterhaltungsautomaten tatsächlich flächendeckend eingehalten wurde, zu überprüfen, ob Manipulationsmöglichkeiten hinsichtlich der Angaben betreffend das Einspielergebnis bestehen, ggf. zu hinterfragen, wie und mit welchem Verwaltungsaufwand dem zu begegnen ist , Mitarbeiterschulungen vorzunehmen, neue Erfassungsformulare zu entwerfen usw.
  • OVG Sachsen, 13.12.1995 - 2 S 193/95

    Spielapparatesteuer ist mit der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie vereinbar

    Auszug aus VG Kassel, 01.03.2001 - 6 E 2353/98
    Ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 1 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie scheidet somit aus (im Ergebnis ebenso: BVerwG, Beschluss vom 9. September 1992 - 8 B 70.92 -, S. 3 des amtlichen Abdrucks; die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG, Beschluss vom 1. März 1997, a.a.O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 -, DÖV 1996, 610).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1998 - 2 K 3/95
    Auszug aus VG Kassel, 01.03.2001 - 6 E 2353/98
    Soweit in dem von der Klägerin in Bezug genommenen Beschluss des OVG Schleswig vom 22.4.1998 - 2 K 3/95 - die Erhebung der Spielapparatesteuer nach dem Stückzahlmaßstab erstmals ab dem 1.1.1997 unter bestimmten Voraussetzungen für unzulässig erklärt wird, weil ab diesem Zeitpunkt die tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendung eines umsatzorientierten Maßstabes vorliegen würden, beruht diese Rechtsauffassung auf einer 1990 geschlossenen selbstverpflichtenden Vereinbarung zwischen den Herstellern von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeiten und den Verbänden der Unterhaltungsautomatenwirtschaft einerseits und dem Bundesministerium für Wirtschaft sowie dem damaligen Bundesministerium für Jugend und Familie, Frauen und Gesundheit anderseits.
  • EuGH, 01.04.1982 - 89/81

    Hong-Kong Trade

    Auszug aus VG Kassel, 01.03.2001 - 6 E 2353/98
    Dies wird durch Art. 17 Abs. 2 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie insofern gesichert, als die Steuerpflichtigen jeweils von der von ihnen geschuldeten Mehrwertsteuer die Mehrwertsteuer abziehen können, mit der die Gegenstände bereits vorher belastet waren (vgl. EuGH, Urteil vom 1. April 1982 - Rs. 89/81 -, EuGHE 1982, 1277; Urteil vom 19. März 1991 - Rs. C-109/90 -, EuGHE 1991, I-1385, Rdnr. 12).
  • EuGH, 15.03.1989 - 317/86

    Lambert u.a. / Directeur des services fiscaux de l'Orne u.a.

    Auszug aus VG Kassel, 01.03.2001 - 6 E 2353/98
    Zwar kann eine Steuer zu einem festen Satz unter bestimmten Voraussetzungen als eine pauschale Besteuerung der Einnahmen betrachtet werden, wenn der Steuersatz aufgrund einer objektiven Bewertung der Einnahmen festgelegt wurde, die anhand der Zahl der zu erbringenden möglichen Dienstleistungen und ihres Preises voraussehbar sind, und wenn außerdem nachgewiesen wird, dass die Steuer auf den Preis dieser Dienstleistungen abgewälzt werden kann, damit sie letztendlich vom Verbraucher getragen wird (Urteile vom 18. September 1986 - Rs. 252/86 -, EuGHE 1986, 1343 und vom 15. März 1989 - Rs. 317/86, 48, 49, 285 und 363 bis 367/87, 65 und 78 bis 80/88 -, EuGHE 1989, 787, Rdnr. 2).
  • BVerwG, 09.09.1992 - 8 B 70.92

    Abgabe auf das Halten von Spielgeräten und Geschicklichkeitsgeräten in

    Auszug aus VG Kassel, 01.03.2001 - 6 E 2353/98
    Ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 1 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie scheidet somit aus (im Ergebnis ebenso: BVerwG, Beschluss vom 9. September 1992 - 8 B 70.92 -, S. 3 des amtlichen Abdrucks; die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG, Beschluss vom 1. März 1997, a.a.O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 -, DÖV 1996, 610).
  • VGH Hessen, 23.04.1997 - 5 TG 4306/96

    Zulässigkeit der Erhebung einer kommunalen Spielapparatesteuer

    Auszug aus VG Kassel, 01.03.2001 - 6 E 2353/98
    Das Gericht nimmt insoweit Bezug auf den Beschluss des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 23.4.1997 - Az: 5 TG 4306/96 - ( NVwZ-RR 1998, 673-674).
  • EuGH, 03.03.1988 - 252/86

    Bergandi / Directeur général des impôts

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